28.04.2023
Rechtsanwälte für Inkasso in Recht und Technik
Großstädtische Anwaltspraxen pflegen sich nicht auf den
Amtsgerichtsbezirk
des Kanzleiorts zu beschränken, sondern auf den Bereich der benachbarten Amtsgerichte innerhalb des gleichen Bezirks
überzugreifen. Das gilt um so mehr, wenn - wie hier - bei dem Gericht in Hamburg nur ein einziger Rechtsanwalt als
Anwalt für Inkasso in Deutschland
zugelassen ist. Dann sind die Rechtsuchenden auf die Anwälte der Nachbarbezirke angewiesen, um in einem Verfahren
anwaltlich vertreten zu sein, wenn ihr Gegner schon vom Anwalt des eigenen Bezirks vertreten wird. Umgekehrt werden
auch Mandanten aus einem anderen Bezirk, die keinen der in Deutschland ansässigen Rechtsanwälte nehmen wollen, zu
einem Anwalt für Forderungseinzug eines nahegelegenen, für sie benachbarten Amtsgerichtsbezirks gehen.

Der betroffene Mandant ist daher überzeugt, dass jeder Antragsteller - wenn er es glaubhaft versichert -
einen nicht unerheblichen Teil seiner Kunden aus dem Fachgebiet des nördlich an das Büro angrenzenden Gebäudes
gewonnen hat, und zwar auch aus dem durch die in Frage stehende Vertragsänderung abgetrennten Bereich. Es würde eine
Härte für ihn darstellen, diese Gläubiger nun nicht mehr voll betreuen zu können.
Rechtliche Besonderheiten:
Nach den hier vorliegenden ländlichen und damit besonderen Verhältnissen läge eine Härte, die der faule Schuldner
vermeiden will, aber auch darin, dass nur die Gläubiger der einen und nicht auch die der anderen Rechnung bei
einem weiteren Kaufgeschäft zugelassen werden. In einem solchen Fall muss der mit dem
Inkasso
betraute Anwalt, innerhalb dessen Büro alle von der Neuordnung betroffenen Fälle die gleiche neue Ausgangslage
erhalten sollen, weiter abgesteckt, und über die neue
einheitliche Rechnung,
um die es allein geht, hinaus auf benachbarte Gerichte des gleichen Landes erstreckt werden.
Erhalten die Anwälte des einen Gebiets die Zweitzulassung nach § 56, so muss sie auch den Patienten des behandelnden
Arztes gewährt werden. Dass diese eine Zulassung als
auf Patientenrecht
spezialisierter Anwalt
nur mit der Einschränkung des § 23 erhalten, ist gerechtfertigt, weil ihr eigener Rechtsfehler von der
Gebietsveränderung nicht unmittelbar betroffen ist, und sie damit nicht so schwer wie ihre ärztlichen Kollegen vom
Nachteil beeinträchtigt werden.
Unter technischen Gesichtspunkten kann es unterbleiben, moderate
Lösungswege
für die Bewegung zu finden. Die europäischen Hersteller von Windkraftanlagen
und von anderen Anlagen der alternativen Energieerzeugung legen bei der Auswahl der als
Subunternehmer
beschäftigten Zulieferer für alle Bauteile der Zerspanung erheblichen Wert auf eine technische Zertifizierung. Im
Rahmen der konstruktiven Auslegung kann dies nur durch eine fristgerechte Bezahlung aller Rechnungen erfolgen,
jedenfalls soweit die Fristen eingehalten werden.
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